Ratgeber Badezimmer
Barrierefreies Bad planen: Maße, Ausstattung und Zuschüsse
Bodengleiche Dusche, Bewegungsflächen, unterfahrbarer Waschtisch: Worauf es bei einem barrierefreien oder barrierearmen Bad ankommt und welche Unterstützung es gibt.

Ein Bad ohne Stolperfallen ist nicht nur im Alter ein Gewinn: Eine bodengleiche Dusche, genug Bewegungsfläche und gut erreichbare Armaturen erhöhen den Komfort für alle Generationen. Wer ohnehin saniert, sollte Barrierefreiheit deshalb von Anfang an mitdenken.
Die wichtigsten Elemente
Bodengleiche Dusche
Ohne Schwelle, mit rutschhemmendem Boden (z. B. Bewertungsgruppe B für nassbelastete Barfußbereiche) und ausreichend Platz – idealerweise 120 × 120 cm oder größer. Eine Rinne an der Wand ermöglicht ein Gefälle in nur eine Richtung und großformatige Fliesen.
Bewegungsflächen
Vor WC, Waschtisch und in der Dusche sollten ausreichende Flächen frei bleiben. Die DIN 18040-2 nennt als Planungsgrundlage 120 × 120 cm, bei Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm.
Waschtisch
Ein unterfahrbarer Waschtisch mit flachem Siphon, ein Spiegel, der auch im Sitzen nutzbar ist, und eine Einhebelmischer-Armatur erleichtern die Nutzung.
WC
Eine Sitzhöhe von etwa 46–48 cm erleichtert das Aufstehen. Stütz- und Haltegriffe sollten an tragfähigen Wänden oder Vorwandelementen befestigt werden – lassen Sie Verstärkungen gleich bei der Sanierung einbauen, auch wenn Griffe erst später montiert werden.
Tür
Eine nach außen öffnende Tür oder eine Schiebetür mit mindestens 80–90 cm lichter Breite stellt sicher, dass man im Notfall hineinkommt.
Kosten
Ein barrierefreier Umbau kostet je nach baulichem Aufwand etwa 10.000 bis 25.000 € (Orientierungswerte, Stand Oktober 2026). Teurer wird es, wenn Wände versetzt, Türen verbreitert oder Bodenaufbauten für das Duschgefälle verändert werden müssen. Einen Überblick über Badkosten gibt unser Ratgeber Badsanierung: Kosten.
Zuschüsse und Förderung
- Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad sind Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich – derzeit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Antrag vor Beginn stellen.
- KfW: Für barrierereduzierende Maßnahmen gibt es Förderkredite für altersgerechtes Umbauen; ob und in welcher Höhe Zuschüsse verfügbar sind, hängt von den jeweiligen Haushaltsmitteln ab.
- Steuer: Handwerkerkosten können nach § 35a EStG abgesetzt werden, sofern keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme genutzt wird. Bei medizinischer Notwendigkeit kommen ggf. außergewöhnliche Belastungen in Betracht.
Planung mit dem Fachbetrieb
Ein erfahrener Badspezialist prüft, ob Aufbauhöhen für die bodengleiche Dusche reichen, wie sich Bewegungsflächen realisieren lassen und welche Lösung im Bestand wirtschaftlich ist. Für Ihre Vorbereitung: die Checkliste Badsanierung.
Häufige Fragen
„Barrierefrei" orientiert sich an den Anforderungen der DIN 18040-2 – etwa definierten Bewegungsflächen. „Barrierearm" bezeichnet Lösungen, die Barrieren deutlich reduzieren, aber nicht alle Normanforderungen erfüllen. Im Bestand ist barrierearm oft der realistische Weg.
Für Rollstuhlnutzung sieht die DIN 18040-2 Bewegungsflächen von 150 × 150 cm vor, ansonsten mindestens 120 × 120 cm vor Sanitärobjekten. Ob das in Ihrem Bad möglich ist, klärt eine Planung vor Ort.



