Förderung

Förderung für Sanierung und Heizung 2026

Zuschüsse von KfW und BAFA, Steuerbonus und Pflegekasse: die wichtigsten Programme für Eigentümerinnen und Eigentümer im Überblick – mit Stand-Datum und Links zu den offiziellen Stellen.

Stand: 29. Oktober 2026 · Konditionen können sich kurzfristig ändern.

Paar prüft Unterlagen und Kosten am Küchentisch

Programme

Die wichtigsten Förderprogramme

KfW · Zuschuss

KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz).

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer beim Ersatz einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung – sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
  • Einkommensbonus: bis zu 40 % für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem zu versteuerndem Haushaltseinkommen
  • Obergrenze: 70 % der förderfähigen Kosten; bis 80 % nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind unter 18), wenn zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus greift
  • Förderfähige Kosten: bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (Einfamilienhaus) – max. Zuschuss 19.600 € (70 %) bzw. 22.400 € (80 %)

Antrag vor Beginn der Arbeiten; Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

Offizielle Informationen
BAFA · Zuschuss

BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle & Anlagentechnik

Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken und Keller, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung.

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Bonus bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) möglich – die Bedingungen für den iSFP-Bonus wurden zum 21. Juli 2026 geändert
  • Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten für Maßnahmen an der Gebäudehülle erforderlich
  • Förderfähige Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt

Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuell gültige Richtlinie – insbesondere zu iSFP-Bonus und Kostenobergrenzen.

Offizielle Informationen
BAFA · Zuschuss

Energieberatung für Wohngebäude (iSFP)

Vor-Ort-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan durch zugelassene Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.

  • Anteilige Bezuschussung des Beraterhonorars
  • Der Sanierungsfahrplan ist Grundlage für Boni bei späteren Einzelmaßnahmen
  • Antrag stellt in der Regel die Energieberaterin bzw. der Energieberater

Expertinnen und Experten finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de).

Offizielle Informationen
Finanzamt · Steuerbonus

Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

Energetische Einzelmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist.

  • 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre
  • Höchstens 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
  • Nicht mit öffentlicher Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar
  • Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs nach amtlichem Muster erforderlich

Ob Zuschuss oder Steuerbonus günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – lassen Sie sich steuerlich beraten.

Offizielle Informationen
Finanzamt · Steuerbonus

Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt (z. B. Malerarbeiten, Reparaturen).

  • 20 % der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten
  • Maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
  • Zahlung per Überweisung und Rechnung erforderlich
  • Nicht für Maßnahmen, die bereits öffentlich gefördert werden
Offizielle Informationen
Pflegekasse · Zuschuss

Zuschuss der Pflegekasse für Wohnraumanpassung

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei anerkanntem Pflegegrad, z. B. Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung.

  • Derzeit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
  • Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Betrag erhöhen
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse

Bitte Höhe und Voraussetzungen bei der eigenen Pflegekasse bestätigen lassen.

Tipps

So sichern Sie sich die Förderung

1

Erst beantragen, dann beauftragen

Bei fast allen Zuschussprogrammen muss der Antrag vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen meist vorher erbracht werden.

2

Förderungen nicht doppelt nutzen

Für dieselbe Maßnahme können Sie in der Regel nicht gleichzeitig Zuschuss und Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.

3

Regionale Programme prüfen

Viele Länder, Städte und Energieversorger haben eigene Förderprogramme, die sich teilweise mit Bundesmitteln kombinieren lassen.

4

Fachbetrieb einbinden

Fachbetriebe kennen die technischen Mindestanforderungen und stellen die nötigen Bestätigungen aus.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Ratgeber

Förderung im Detail

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Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinien der jeweiligen Fördergeber.

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