Ratgeber Förderungen
KfW-Heizungsförderung 2026: Fördersätze, Boni und Antrag Schritt für Schritt
Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus: Was die KfW seit dem 21. Juli 2026 für eine neue klimafreundliche Heizung zahlt und wie der Antrag funktioniert.

Inhaltsverzeichnis
Wer eine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, kann von der KfW einen Zuschuss erhalten. Zum 21. Juli 2026 wurden die Bedingungen angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde gesenkt, die förderfähigen Kosten liegen jetzt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Hier der Überblick nach den Angaben der KfW (Stand: 29. Oktober 2026).
Was gefördert wird
Gefördert wird der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude – zum Beispiel:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (z. B. Pellets)
- Solarthermieanlagen
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- weitere erneuerbare Heizsysteme nach Richtlinie
Zu den förderfähigen Kosten zählen neben dem Gerät auch Einbau, Inbetriebnahme sowie Umfeldmaßnahmen wie Demontage der Altanlage, notwendige Anpassungen am Heizsystem oder Elektroarbeiten.
Die Fördersätze
| Baustein | Satz | Wer erhält ihn? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragstellenden |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mind. 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 10 – 40 % | selbstnutzende Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen |
Wann gilt 70 %, wann 80 %?
Die Bausteine werden addiert, die Summe ist aber gedeckelt:
- Allgemeine Obergrenze 70 %: Der Zuschuss beträgt höchstens 70 % der förderfähigen Kosten – auch wenn die Bausteine rechnerisch mehr ergeben. Beispiel: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus = 76 %, gezahlt werden 70 %.
- Erhöhte Obergrenze 80 %: Gilt nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 €, wenn mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt lebt). Erreicht werden die 80 % nur, wenn neben dem Einkommensbonus von 40 % auch der Klimageschwindigkeitsbonus greift (30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gezahlt werden 80 %). Ohne Klimageschwindigkeitsbonus bleibt es bei 30 % + 40 % = 70 %.
- Vermieter und Eigentümer ohne Bonus: Wer weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus erhält, bekommt die Grundförderung von 30 %.
In Euro bedeutet das für die erste Wohneinheit (28.000 € förderfähige Kosten): höchstens 19.600 € bei 70 % bzw. 22.400 € bei 80 %.
Einkommensbonus im Detail
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind unter 18 | mit Kind unter 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 – 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 – 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 – 60.000 € | – | 10 % |
| ab 60.001 € | – | – |
Förderfähige Kosten
| Gebäude | Höchstbetrag förderfähiger Kosten |
|---|---|
| Einfamilienhaus / erste Wohneinheit | 28.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Beispiel: Eine Wärmepumpe kostet inklusive Einbau 34.000 €. Förderfähig sind 28.000 €. Mit Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) beträgt der Zuschuss 12.880 €.
Antrag Schritt für Schritt
- Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein Angebot inklusive Heizlastberechnung erstellen.
- Vertrag mit Bedingung schließen: Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung.
- Antrag im KfW-Kundenportal: Antrag online stellen – vor Beginn der Arbeiten.
- Umsetzung: Nach Antragstellung können die Arbeiten beginnen.
- Nachweis einreichen: Nach Abschluss Rechnungen und Bestätigung nach Durchführung hochladen; dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Häufige Fehler
- Arbeiten beginnen vor der Antragstellung
- Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung
- Fehlende Nachweise zum Einkommen beim Einkommensbonus
- Keine Heizlastberechnung oder fehlender hydraulischer Abgleich
Häufige Fragen
Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zuvor schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab.
Nein. Laut KfW erhalten den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus nur selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Steuerbescheiden. Die genauen Nachweisregeln und Zeiträume finden Sie auf der Website der KfW.



