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Einspeisevergütung seit 1. August 2026: Die aktuellen Sätze für neue Solaranlagen
Für neue PV-Anlagen bis 10 kW mit Teileinspeisung gibt es seit August 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Was das für Ihre Planung bedeutet und warum Eigenverbrauch wichtiger wird.

Inhaltsverzeichnis
Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen ist zum 1. August 2026 erneut leicht gesunken. Die Bundesnetzagentur weist für Anlagen auf Gebäuden folgende Sätze aus:
| Anlagenleistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kW (Anteil) | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die Sätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026. Die Vergütung wird ab Inbetriebnahme für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gezahlt – der Satz bleibt für die einzelne Anlage über diesen Zeitraum fest.
Teil- oder Volleinspeisung?
Bei Teileinspeisung verbrauchen Sie den Solarstrom zunächst selbst und speisen nur Überschüsse ein. Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz geliefert – dafür gibt es einen höheren Satz. Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung wirtschaftlicher, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den deutlich teureren Netzstrom ersetzt.
Was danach kommt
Laut Bundesnetzagentur befindet sich eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2026 derzeit im parlamentarischen Verfahren. Über mögliche Änderungen für neue Anlagen ab 2027 berichten wir, sobald ein Beschluss vorliegt.
Bestehende Anlagen
Für bereits betriebene Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten weiterhin den Satz, der bei ihrer Inbetriebnahme galt.



