Preisratgeber Wärmepumpen
Wärmepumpe: Kosten, Förderung und Betriebskosten 2026
Was eine Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe im Bestand kostet, wie viel die KfW seit Juli 2026 fördert und mit welchen Stromkosten Sie im Betrieb rechnen sollten.

Inhaltsverzeichnis
Wärmepumpen sind teurer in der Anschaffung als eine Gasheizung – werden dafür aber stark gefördert und sind unabhängig von Öl- und Gaspreisen. Ob sich eine Wärmepumpe lohnt, entscheidet die Kombination aus Investition, Förderung und Betriebskosten.
Anschaffungskosten
| System | Typische Gesamtkosten im Bestand |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Einbau | ca. 25.000 – 40.000 € |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe inkl. Erdbohrung | ca. 35.000 – 55.000 € |
| Grundwasser-Wärmepumpe inkl. Brunnen | stark standortabhängig |
Was im Preis steckt
- Wärmepumpe (Außen- und Inneneinheit bzw. Kompaktgerät)
- Warmwasser- und ggf. Pufferspeicher
- Demontage und Entsorgung der alten Heizung, ggf. Öltank
- Hydraulische Anbindung, hydraulischer Abgleich
- Elektroanschluss, ggf. Zählerplatz
- Fundament für die Außeneinheit
- ggf. Austausch einzelner Heizkörper
Förderung: was die KfW seit Juli 2026 zahlt
Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über die KfW (Programm 458). Laut KfW gelten (Stand: 29. Oktober 2026):
| Baustein | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % – für selbstnutzende Eigentümer beim Ersatz einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | bis 40 % – abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen |
| Obergrenze | 70 % allgemein; bis 80 % nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind unter 18), wenn zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus greift |
Förderfähig sind im Einfamilienhaus bis zu 28.000 €. Der maximale Zuschuss beträgt damit 19.600 € (70 %) bzw. 22.400 € (80 %). Wie die Obergrenzen genau greifen, erklärt der Ratgeber KfW-Heizungsförderung 2026.
Wie der Antrag abläuft, lesen Sie im Ratgeber KfW-Heizungsförderung 2026.
Betriebskosten
Die Stromkosten hängen von Heizwärmebedarf, Effizienz der Anlage und Stromtarif ab. Der ADAC nennt für das Heizen mit Wärmepumpe im Einfamilienhaus eine Größenordnung von etwa 750 bis 1.600 € pro Jahr. Spezielle Wärmepumpentarife und reduzierte Netzentgelte bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) senken die Kosten. Eine PV-Anlage kann vor allem in der Übergangszeit einen Teil des Stroms liefern.
Effizienz entscheidet
Die wichtigste Stellschraube ist die Vorlauftemperatur. Je niedriger sie sein kann, desto weniger Strom braucht die Wärmepumpe. Größere Heizkörper, Flächenheizungen, gedämmte Bauteile und ein hydraulischer Abgleich verbessern die Effizienz deutlich.
Rechenbeispiel (vereinfacht)
Ein Einfamilienhaus, Luft-Wasser-Wärmepumpe für 32.000 € inklusive Einbau. Förderfähig sind 28.000 €. Bei 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Ersatz einer alten Gasheizung) beträgt der Zuschuss 46 % von 28.000 € = 12.880 €. Der Eigenanteil liegt damit bei rund 19.120 €. Mit Einkommensbonus kann er deutlich niedriger ausfallen.
Fazit
Eine Wärmepumpe ist eine Investition, die sich vor allem über niedrigere und planbarere Betriebskosten und die hohe Förderung rechnet. Lassen Sie sich mehrere Angebote mit Heizlastberechnung, Effizienzprognose und Förderberechnung erstellen.
Häufige Fragen
Laut KfW sind im Einfamilienhaus bis zu 28.000 € förderfähig. Bei der allgemeinen Obergrenze von 70 % ergibt das maximal 19.600 €. Bis zu 80 % (maximal 22.400 €) sind nur für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind unter 18) möglich, wenn zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus greift (Stand 29.10.2026).
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Je niedriger die nötige Vorlauftemperatur, desto höher ist die JAZ.
Nicht zwingend, aber ein separater Zähler ermöglicht spezielle Wärmepumpentarife und netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG mit reduzierten Netzentgelten. Ihr Fachbetrieb und Netzbetreiber beraten dazu.



