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Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das GEG: Das ändert sich für Hausbesitzer

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel ist entfallen, neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – mit einer Beimischungspflicht ab 2029.

Redaktion MeisterMatch Veröffentlicht am 2 Min. Lesezeit
Handwerker verschraubt Heizungsrohre
Inhaltsverzeichnis
  1. Die wichtigsten Änderungen
  2. Was bedeutet das für Sie?

Zum 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte das Gesetz im Sommer geändert und umbenannt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bringt es vor allem mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch.

Die wichtigsten Änderungen

65-Prozent-Regel entfällt

Die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, gilt nicht mehr – weder im Neubau noch im Bestand. Private Eigentümer können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- und Ölheizung frei wählen.

Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen

Niemand ist verpflichtet, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Das generelle Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde gestrichen. Ab 2045 dürfen fossile Anlagen jedoch nur noch mit Brennstoffen betrieben werden, die die dann geltenden Klimaneutralitätsanforderungen erfüllen.

Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen

Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen einen steigenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen:

Ab JahrMindestanteil klimaneutraler Brennstoffe
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %
2045vollständig klimaneutral

Zusätzlich soll ab 2028 eine Quote für Grüngas und grünes Heizöl für Lieferanten gelten. Die detaillierten Quotenregeln sollen laut ADAC bis zum 1. Dezember 2026 vorgelegt werden.

Weitere Änderungen

  • Die verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt.
  • Der Heizungstausch ist von der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt.
  • Bei einem Heizungsausfall ist keine Übergangsplanung von bis zu fünf Jahren mehr vorgeschrieben.
  • Vermieter, die neue fossile Heizungen einbauen, sollen ab 2028 die Hälfte von Netzentgelten und CO₂-Preis sowie ab 2029 die Mehrkosten biogener Brennstoffe tragen.

Was bedeutet das für Sie?

Mehr Wahlfreiheit heißt nicht, dass alle Heizungen gleich wirtschaftlich sind. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss mit steigenden Kosten für klimaneutrale Brennstoffe und dem CO₂-Preis rechnen – und erhält keine Grundförderung. Die KfW-Heizungsförderung unterstützt weiterhin vor allem Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.

Redaktion MeisterMatch

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