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Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das GEG: Das ändert sich für Hausbesitzer
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel ist entfallen, neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – mit einer Beimischungspflicht ab 2029.

Inhaltsverzeichnis
Zum 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte das Gesetz im Sommer geändert und umbenannt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bringt es vor allem mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch.
Die wichtigsten Änderungen
65-Prozent-Regel entfällt
Die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, gilt nicht mehr – weder im Neubau noch im Bestand. Private Eigentümer können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- und Ölheizung frei wählen.
Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen
Niemand ist verpflichtet, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Das generelle Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde gestrichen. Ab 2045 dürfen fossile Anlagen jedoch nur noch mit Brennstoffen betrieben werden, die die dann geltenden Klimaneutralitätsanforderungen erfüllen.
Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen
Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen einen steigenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen:
| Ab Jahr | Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
| 2045 | vollständig klimaneutral |
Zusätzlich soll ab 2028 eine Quote für Grüngas und grünes Heizöl für Lieferanten gelten. Die detaillierten Quotenregeln sollen laut ADAC bis zum 1. Dezember 2026 vorgelegt werden.
Weitere Änderungen
- Die verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt.
- Der Heizungstausch ist von der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt.
- Bei einem Heizungsausfall ist keine Übergangsplanung von bis zu fünf Jahren mehr vorgeschrieben.
- Vermieter, die neue fossile Heizungen einbauen, sollen ab 2028 die Hälfte von Netzentgelten und CO₂-Preis sowie ab 2029 die Mehrkosten biogener Brennstoffe tragen.
Was bedeutet das für Sie?
Mehr Wahlfreiheit heißt nicht, dass alle Heizungen gleich wirtschaftlich sind. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss mit steigenden Kosten für klimaneutrale Brennstoffe und dem CO₂-Preis rechnen – und erhält keine Grundförderung. Die KfW-Heizungsförderung unterstützt weiterhin vor allem Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.



