Ratgeber Heizung
Heizung tauschen 2026: Welche Optionen haben Sie jetzt?
Wärmepumpe, Gas, Pellets, Hybrid oder Fernwärme: Was nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt ist, was die Systeme kosten und wie Sie die richtige Wahl treffen.

Inhaltsverzeichnis
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes. Die viel diskutierte Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Doch was bedeutet das für Ihre Entscheidung?
Was sich geändert hat
Nach der Zusammenfassung des ADAC (Stand 16. Oktober 2026):
- Freie Wahl: Private Eigentümer können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- und Ölheizung wählen.
- Keine pauschale Austauschpflicht für funktionierende Heizungen.
- Bio-Treppe für neue fossile Heizungen: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen – 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
- Entkopplung von der Wärmeplanung: Der Heizungstausch hängt nicht mehr vom Stand der kommunalen Wärmeplanung ab.
Mehr Details lesen Sie in unserer Nachricht Gebäudemodernisierungsgesetz: Das ändert sich.
Die Optionen im Vergleich
| Heizsystem | Anschaffung (ca., inkl. Einbau) | Förderung (KfW 458) | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 25.000 – 40.000 € | ja, 30 % + Boni | Vorlauftemperatur, Aufstellort, Schall |
| Erdwärmepumpe | 35.000 – 55.000 € | ja | Bohrgenehmigung, Grundstück |
| Pelletheizung | 25.000 – 40.000 € | ja | Lagerraum, Feinstaub, Brennstofflogistik |
| Fernwärme-Anschluss | stark netzabhängig | ja (Anschluss an Wärmenetz) | Verfügbarkeit, Preisgestaltung des Versorgers |
| Hybridheizung | variiert | anteilig | zwei Systeme, Wartung |
| Gas-Brennwert | 9.000 – 15.000 € | keine Grundförderung | Bio-Treppe ab 2029, CO₂-Preis |
So treffen Sie die richtige Entscheidung
1. Gebäude verstehen
Wie hoch ist der Wärmebedarf? Welche Vorlauftemperatur brauchen Ihre Heizkörper an kalten Tagen? Ein einfacher Test: Drehen Sie im Winter die Vorlauftemperatur schrittweise herunter. Wird es bei 50–55 °C noch warm, sind die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe meist gut.
2. Gesamtkosten über 20 Jahre betrachten
Vergleichen Sie nicht nur die Anschaffung, sondern Anschaffung minus Förderung plus Energie- und Wartungskosten über die Lebensdauer. Bei fossilen Heizungen spielen CO₂-Preis und Beimischungspflicht eine wachsende Rolle.
3. Lokale Möglichkeiten prüfen
Ist in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant? Großstädte mussten ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. Ein Blick in den Wärmeplan Ihrer Gemeinde lohnt sich.
4. Förderung vor Auftrag sichern
Bei der KfW-Heizungsförderung schließen Sie zunächst einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab und beantragen dann die Förderung – erst danach beginnen die Arbeiten.
Was tun bei einem Heizungsausfall?
Fällt die alte Öl- oder Gasheizung irreparabel aus, ist nach dem neuen Gesetz keine Übergangsplanung für bis zu fünf Jahre mehr vorgeschrieben (laut ADAC). Wer schnell eine neue fossile Heizung einbauen lässt, sollte dennoch die Bio-Treppe und den fehlenden Förderanspruch einkalkulieren.
Häufige Fragen
Das hängt vom Gebäude ab. In vielen Häusern ist eine Wärmepumpe wegen hoher Förderung und unabhängiger Betriebskosten attraktiv. Wo ein Wärmenetz verfügbar ist, kann Fernwärme sinnvoll sein. Gasheizungen sind günstig in der Anschaffung, werden aber nicht gefördert und unterliegen ab 2029 einer Beimischungspflicht.
Nach Angaben des ADAC entfällt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die bisher verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung. Eine unabhängige Beratung ist dennoch empfehlenswert.



